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Recht & Sicherheit

Achslast und Gesamtgewicht beim LKW: Grundlagen

Zulässiges Gesamtgewicht, Leergewicht, Nutzlast und Achslasten beim LKW erklärt: Grenzwerte nach § 34 StVZO, Lastverteilung und ein Rechenbeispiel für den Sattelzug.
Recht & SicherheitRedaktion Lademeter RechnerVeröffentlicht: 5 Min. Lesezeit

Passender Rechner:LKW Beladungsrechner

Eine Ladung muss nicht nur auf die Ladefläche passen, sondern auch zum Gewicht des Fahrzeugs. Dabei zählen zwei Grenzen: das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten. Dieser Ratgeber erklärt die Begriffe, nennt die wichtigsten Grenzwerte und zeigt, warum die Verteilung der Ladung genauso wichtig ist wie ihr Gesamtgewicht.

Die wichtigsten Begriffe

  • Leergewicht: Gewicht des fahrbereiten Fahrzeugs ohne Ladung. Was genau eingerechnet wird, etwa Kraftstoff und Fahrer, ist in den Zulassungsvorschriften festgelegt. Den Wert finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
  • Zulässiges Gesamtgewicht: Höchstgewicht des beladenen Fahrzeugs laut Zulassung beziehungsweise Gesetz. Maßgeblich ist jeweils der niedrigere Wert.
  • Nutzlast: zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht. Das ist das Gewicht, das Sie tatsächlich zuladen können.
  • Achslast: Gewicht, das eine einzelne Achse auf die Fahrbahn überträgt.

Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht − Leergewicht

Grenzwerte nach § 34 StVZO

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung legt Höchstwerte für Achslasten und Gesamtgewichte fest. Einige häufig benötigte Werte, jeweils in der Regel und vorbehaltlich der Detailregelungen:

Bezug Höchstwert (in der Regel)
Einzelachse 10 t
angetriebene Achse 11,5 t
Kraftfahrzeug mit zwei Achsen 18 t
Sattelkraftfahrzeug oder Lastzug mit mehr als vier Achsen 40 t
dto. im kombinierten Verkehr (unter Voraussetzungen) 44 t

Für Doppel- und Dreifachachsen, besondere Federungen und weitere Fahrzeugarten gelten eigene Werte. Die Vorschrift wird gelegentlich geändert. Prüfen Sie daher die aktuelle Fassung und vor allem die Angaben in den Papieren Ihres Fahrzeugs – sie können niedriger sein als die gesetzlichen Höchstwerte.

Rechenbeispiel: Nutzlast eines Sattelzugs

Ein Sattelkraftfahrzeug mit fünf Achsen darf in der Regel 40 t wiegen. Typische Leergewichte:

  • Sattelzugmaschine: ca. 7–8 t
  • Planenauflieger: ca. 6–7 t
  • zusammen: ca. 14–16 t

Daraus ergibt sich eine Nutzlast von typisch etwa 24 bis 26 t. In der Ladeplanung wird häufig mit rund 24 t gerechnet. Spezialauflieger, Kühlauflieger oder schwere Zugmaschinen haben ein höheres Leergewicht und damit weniger Nutzlast.

Beispiel: 33 Europaletten à 700 kg ergeben 23.100 kg – das passt bei 24 t Nutzlast. Bei 33 Paletten à 800 kg (26.400 kg) wäre die Nutzlast dagegen überschritten, obwohl die Fläche ausreicht. Den Abgleich von Fläche und Gewicht übernimmt der LKW-Beladungsrechner.

Kleinere Fahrzeuge: Nutzlast schnell erreicht

Bei kleineren LKW ist das Gewicht oft die engere Grenze:

  • Ein 7,5-Tonner hat je nach Aufbau häufig nur 2 bis 3 t Nutzlast. Seine rund 6 Lademeter Fläche lassen sich mit schwerer Ware oft nicht ausnutzen (siehe 7,5-Tonner).
  • Ein 3,5-t-Transporter mit Kofferaufbau kommt typischerweise auf rund 1 t Nutzlast.

Prüfen Sie bei kleinen Fahrzeugen deshalb immer zuerst das Gewicht.

Warum die Lastverteilung entscheidend ist

Selbst wenn das Gesamtgewicht stimmt, kann eine einzelne Achse überladen sein. Typische Ursachen:

  • Schwere Ware nur am Heck: Die Hinterachsen des Aufliegers werden überlastet, die Antriebsachse der Zugmaschine entlastet. Das verschlechtert Traktion und Lenkverhalten.
  • Schwere Ware nur an der Stirnwand: Die Sattelkupplung und die Antriebsachse werden zu stark belastet.
  • Teilbeladung: Bei wenig, aber schwerer Ladung ist die Position besonders kritisch.

Viele Fahrzeughersteller stellen einen Lastverteilungsplan bereit. Er zeigt, wie viel Last an welcher Stelle der Ladefläche zulässig ist. Grundregeln:

  1. Schwere Ware möglichst gleichmäßig über die Länge verteilen.
  2. Den Schwerpunkt der Ladung in Längsrichtung möglichst mittig halten.
  3. Schweres unten, Leichtes oben.
  4. Bei Teilbeladung den Lastverteilungsplan beachten.

Folgen einer Überladung

Überladung erhöht den Bremsweg, belastet Reifen, Achsen und Bremsen und gefährdet die Fahrstabilität. Bei Kontrollen kann die Weiterfahrt untersagt werden, bis das Fahrzeug abgeladen ist. Zusätzlich drohen Bußgelder für Fahrer und Halter; die Höhe richtet sich nach dem jeweils gültigen Bußgeldkatalog und dem Ausmaß der Überladung. Auch der Verlader kann in der Verantwortung stehen, denn die Ladung muss nach § 22 StVO verkehrssicher verstaut sein.

Gewicht richtig ermitteln

Viele Überladungen entstehen nicht durch Leichtsinn, sondern durch falsche Gewichtsangaben. Häufige Ursachen sind Nettogewichte ohne Verpackung, veraltete Artikelstammdaten oder geschätzte Werte bei Mischpaletten. Verlässlicher sind:

  • Wiegen beim Versand, etwa mit einer Palettenwaage oder einem Hubwagen mit Waage,
  • Bruttogewichte inklusive Palette, Folie und Zwischenlagen in den Stammdaten,
  • Kontrolle bei Grenzfällen auf einer geeichten Fahrzeugwaage.

Geben Sie das ermittelte Gewicht vollständig an die Spedition weiter. Nur dann kann sie ein passendes Fahrzeug einplanen und die Ladung richtig verteilen.

Praxis-Checkliste

  1. Nutzlast aus den Fahrzeugpapieren ermitteln, nicht schätzen.
  2. Tatsächliche Gewichte der Sendung erfassen, nicht nur Nettogewichte der Ware.
  3. Paletten- und Verpackungsgewicht berücksichtigen (eine Europalette wiegt leer ca. 25 kg).
  4. Schwere Positionen gleichmäßig verteilen.
  5. Bei Grenzfällen wiegen oder ein größeres Fahrzeug wählen.

Gewicht und Fläche zusammen denken

In der Praxis entscheiden oft beide Grenzen gemeinsam über das passende Fahrzeug. Zwei Beispiele für einen Standard-Sattelzug mit 13,6 ldm und typisch rund 24 t Nutzlast:

Ladung Lademeter Gewicht Engere Grenze
33 Europaletten Papier à 720 kg 13,2 ldm 23.760 kg Fläche und Gewicht fast gleichzeitig
20 Industriepaletten Fliesen à 1.150 kg 10,0 ldm 23.000 kg Gewicht, obwohl 3,6 ldm frei bleiben

Im zweiten Fall ist die Versuchung groß, die freie Fläche mit einer Beiladung zu füllen. Das Gewicht lässt das aber nicht zu. Zugleich muss die schwere Ladung so verteilt werden, dass die Achslasten eingehalten werden – mit 20 Paletten auf 10 ldm bleibt Spielraum, die Last gleichmäßig über die Länge zu verteilen.

Fazit

Nutzlast ist zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht. Ein Sattelzug bietet typischerweise etwa 24 bis 26 t, ein 7,5-Tonner oft nur 2 bis 3 t. Doch auch bei passendem Gesamtgewicht müssen die Achslasten stimmen – eine gleichmäßige Verteilung der Ladung ist daher Pflicht. Grundlagen zur Planung finden Sie im Beitrag LKW-Beladung planen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Nutzlast und zulässigem Gesamtgewicht?

Das zulässige Gesamtgewicht ist das maximale Gewicht des beladenen Fahrzeugs. Die Nutzlast ist der Teil davon, der für Ladung bleibt: zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht.

Wie schwer darf ein Sattelzug sein?

Ein Sattelkraftfahrzeug mit mehr als vier Achsen darf nach § 34 StVZO in der Regel 40 t wiegen, im kombinierten Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen 44 t. Prüfen Sie die aktuelle Rechtslage und die Fahrzeugpapiere.

Kann eine Achse überladen sein, obwohl das Gesamtgewicht stimmt?

Ja. Wird schwere Ware einseitig, etwa nur am Heck oder ganz vorn, geladen, kann eine einzelne Achse ihre zulässige Last überschreiten, obwohl das Gesamtgewicht eingehalten ist.

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